a ELG sowie eine Verurteilung zu einer minimalen bedingten Geldstrafe, und ein Absehen von einer Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft verlangte einen vollumfänglichen Schuldspruch wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 4'500.-- und eine Erhöhung der Dauer der Landesverweisung auf sieben Jahre. Mit Urteil vom 6. Juli 2023 stellte das Obergericht des Kantons Aargau das Verfahren in Bezug auf den (Betrugs-) Vorwurf vom 20. Oktober 2014 infolge Verjährung ein (Dispositiv-Ziffer 1). Es sprach A.________ schuldig des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs gemäss Art.