A. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 30. September 2021 Anklage gegen A.________ wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, begangen am 28. März 2011, 6. November 2013, spätestens ab 20. Oktober 2014 bis mindestens am 17. Juni 2019 sowie am 18. Juni 2019. Das Bezirksgericht Lenzburg stellte mit Urteil vom 17. Februar 2022 das Verfahren hinsichtlich des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung ein und sprach A.________ vom Vorwurf des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs frei.