Dabei würden unter Druck Verträge mit unrealistischen Forderungen abgeschlossen und die Forderungen mit massivem Druck und Drohungen durchgesetzt. Die Beschwerdeführerin dominiere das Rotlichtgewerbe von St. Gallen und die Prostituierten sollen sich vor ihr fürchten. Die Beschwerdeführerin solle gemäss den eingegangenen Hinweisen auch gross im Kokainhandel tätig sein. Der Polizei sei zugetragen worden, dass die Beschwerdeführerin einer Wohnungsmieterin bzw. Prostituierten angeboten habe, Kokain für sie zu verkaufen. Die Beschwerdeführerin solle so organisiert sein, dass sie den Kokainhandel zusammen mit ihrem Sohn betreibe.