Es habe die unmittelbare Gefahr der Tötung oder schweren Körperverletzung bestanden. Eine Aufklärung über die lebensgefährlichen Risiken dieser Behandlung habe nie stattgefunden, auch von den Ärzten im Kantonsspital Olten nicht, wo ihm die Infusion am 4. September 2021 gesetzt worden sei. Im Notfallbericht sei der Weg der Vertuschung gewählt worden, indem der Behandlungsbericht verfälscht worden sei. Mit Verfügung vom 13. Juni 2023 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn die Strafuntersuchung gegen die fraglichen Ärzte wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. weiterer Delikte ein. Diese Verfügung blieb unangefochten.