C. A.________ verlangt mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, der Schuldspruch gemäss den Ziffern 1.1 und 1.2 der Anklageschrift sei aufzuheben und er sei diesbezüglich freizusprechen. Er sei zu einer teilbedingten Strafe von 36 Monaten zu verurteilen, wovon 13,5 Monate zu vollziehen seien. Für eine Teilstrafe von 22,5 Monaten sei der Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 416 Tagen sei an den unbedingten Teil der Strafe anzurechnen und es sei festzustellen, dass dieser damit verbüsst sei.