B. Gegen dieses Urteil führte A.________ Berufung an das Obergericht des Kantons Bern, welches mit Urteil vom 29. November 2022 das erstinstanzliche Urteil - soweit dieses nicht in Rechtskraft erwachsen war - in der Sache bestätigte, so insbesondere hinsichtlich des Schuldspruchs betreffend die Ziffern 1.1, 1.2 und 1.5 der Anklageschrift und hinsichtlich der Höhe der Freiheitsstrafe. Ausserdem auferlegte es A.________ die erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten.