A. Mit Urteil vom 12. März 2021 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) - mehrfach, mengenmässig qualifiziert und zum Teil in Gehilfenschaft begangen - gemäss den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Anklageschrift schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 416 Tagen. Ausserdem verfügte es unter anderem die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte und erteilte die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile und erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten.