C. A.________ gelangt mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und beantragt, er sei freizusprechen vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, vom Vorwurf der (versuchten) Unterlassung der Nothilfe, vom Vorwurf der Gewaltdarstellungen und vom Vorwurf der Pornografie. "Es" sei lediglich wegen einfacher Körperverletzung zu bestrafen mit einem Strafmass von höchstens 10 Monaten bedingt unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 2 Tagen.