___ mit Entscheid vom 19. April 2023 der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten Unterlassung der Nothilfe, der mehrfachen Pornografie sowie der mehrfachen Gewaltdarstellungen schuldig. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je Fr. 150.--. Im Weiteren hiess es die Zivilklage von B.________ teilweise gut und verurteilte A.________ zur Bezahlung von Schadenersatz im Umfang von Fr. 3'800.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 31. Januar 2020 (Teilklage) und einer Genugtuung von Fr. 5'000.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 29. September 2019. Es stellte fest, dass A.________ gegenüber B.______