B. B.a. Mit Urteil vom 28. Juni 2022 sprach das Bezirksgericht Weinfelden A.________ der versuchten schweren Körperverletzung, der Unterlassung der Nothilfe, der mehrfachen Pornografie und der mehrfachen Gewaltdarstellungen schuldig. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 150.-- und einer Busse von Fr. 2'000.--. Die Zivilklage von B.________ hiess es teilweise gut und verpflichtete A.________ zur Bezahlung von Schadenersatz im Umfang von Fr. 3'800.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 31. Januar 2020 und einer Genugtuung von Fr. 5'000.-- nebst Zins zu 5 % seit dem 29. September