Zum anderen soll A.________ in der Zeit von April bis August 2018 über WhatsApp insgesamt sechs Videodateien auf sein Mobiltelefon erhalten haben, wobei es sich um (verbotene) Tier- bzw. Gewaltpornographie sowie Gewaltdarstellungen gehandelt habe. Unmittelbar nach Erhalt der Nachricht habe er diese Videodateien geöffnet und die Videos angeschaut.