Dagegen erhob die A.________ mit Eingabe vom 8. September 2025 über das Schweizerische Generalkonsulat in München Beschwerde in Strafsachen. Das Generalkonsulat nahm die Eingabe am 16. September 2025 entgegen und übermittelte sie dem Bundesgericht, wo sie am 6. Oktober 2025 einging.