Sie waren damit zum einen nicht öffentlich und wurden zum anderen von seinen beiden Brüdern im Kontext eines zivilrechtlichen Verfahrens getätigt, in dem naturgemäss mit härteren Bandagen gekämpft wird (vgl. Urteil 7B_93/2024 vom 14. Mai 2024 E. 1.4). Wie die Vorinstanz ausführt, hatten die Beschwerdegegner 1 und 2 ein Interesse daran, gegenüber der KESB geltend zu machen, aus welchen Gründen sie ihren Bruder, den Beschwerdeführer, für nicht geeignet erachteten, die Beistandschaft über ihre Mutter zu übernehmen.