C. A.A.________ gelangt mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragt, der Beschluss des Kantonsgerichts sei aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidfindung an dieses zurückzuweisen, und zwar mit der Auflage, die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen zur Aufhebung der Einstellungsverfügungen, zur Fortsetzung des Untersuchungsverfahren und zur Anklageerhebung, allenfalls zum Erlass eines Strafbefehls. Eventualiter verlangt A.A.________ sinngemäss, dass das Kantonsgericht vor der Rückweisung an die Staatsanwaltschaft die Kosten neu zu regeln oder selbst neu zu entscheiden habe. Es wurden die kantonalen Akten, nicht aber Vernehmlassungen eingeholt. Erwägungen: