A. Am 14. November 2022 und am 16. August 2023 erstattete A.A.________ bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen seine Brüder C.A.________ und B.A.________. Er wirft ihnen vor, sich während des Verfahrens zur Errichtung einer Beistandschaft für ihre Mutter D.A.________ gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) im Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2022 sowie in zwei Schreiben vom Oktober 2022 ehrverletzend über ihn geäussert zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte die wegen dieser Vorwürfe eröffneten Strafverfahren mit Verfügungen vom 14. März 2024 ein.