Zur Veranschaulichung kann auf das Gespräch vom 12. August 2018 verwiesen werden. Darin fragte der Beschwerdeführer: "Hallo, was machst du? Können wir uns treffen? So wie gestern... äh... so wie... gestern. Aber das erledige ich dir sofort." Daraufhin antwortete "B.________": "Gut, komme hierher." Der Beschwerdeführer erwiderte: "Aber... äh... nur noch was... Ich bitte, dass... äh... äh... dass die Karten halbe-halbe sind, weisst du, ich möchte, dass wir das heute mit System machen. Fünf-fünf... ich meine es auf diese Art und Weise? Geht das für dich?" Eine halbe Stunde später folgte ein weiteres Telefonat, worin der genaue Übergabeort vereinbart wurde.