B. Die Staatsanwaltschaft erhob Berufung gegen das Urteil vom 12. April 2022, woraufhin das Obergericht des Kantons Zürich A.________ am 14. April 2023 der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig sprach und ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestrafte. Von der Anordnung einer Landesverweisung wurde abgesehen.