Gestützt auf die abgehörten Telefongespräche wurde A.________ in der Anklage der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich vom 16. November 2021 zudem vorgeworfen, zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. November 2018 in 42 Fällen Kokain sehr guter Qualität von B.________ zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs erworben zu haben. Damit habe er sich der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Das Bezirksgericht Bülach sprach A.________ am 12. April 2022 vollumfänglich frei.