A. Im Rahmen der Aktion mit dem Decknamen "DABAR" erfolgten diverse Überwachungsmassnahmen gegen den mutmasslichen Kokainhändler B.________, welche aufzeigten, dass dieser abermals mit einer Person namens "C.________", einem mutmasslichen Kokainabnehmer, in Kontakt stand. Am 22. November 2018 kontaktierte die Polizei "C.________", nachdem dieser sich mit B.________ getroffen hatte und stellte bei ihm 9.9 Gramm Kokain (Reinheitsgrad 93 %) sicher. "C.________" konnte als A.________ identifiziert werden. Der Fund von 9.9 Gramm Kokain wurde vom Statthalteramt Bülach mit einem Strafbefehl abgeurteilt. Gestützt auf die abgehörten Telefongespräche wurde A._____