Diese Begründungsanforderungen finden grundsätzlich auch auf Eingaben von Laien Anwendung. Insbesondere darf auch von ihnen erwartet werden, dass sie auf die vorinstanzliche Begründung konkret eingehen (Urteile 7B_511/2025 vom 11. September 2025 E. 2; 7B_142/2025 vom 25. März 2025 E. 3; je mit Hinweisen).