Sie muss sich vielmehr mit der gesamten Beweislage befassen und darlegen, inwiefern aus ihrer Sicht auch der aus der Gesamtheit der verschiedenen Indizien gezogene Schluss geradezu willkürlich ist (so etwa Urteile 7B_1053/2023 vom 12. November 2025 E. 2.2; 6B_1349/2022 vom 24. Januar 2025 E. 6.3.2; 7B_256/2022 vom 28. September 2023 E. 2.2.5). 3.2. Der Beschwerdeführer unterbreitet dem Bundesgericht in der Beschwerdeschrift seine frei gehaltene eigene Würdigung der einzelnen Indizien und erörtert, in welchen Punkten diese von jener der Vorinstanz abweicht.