A. Mit Urteil vom 11. Mai 2023 stellte das Obergericht des Kantons Zürich im Strafverfahren gegen A.A.________ als Berufungsgericht fest, dass das Urteil des Bezirksgerichts Uster vom 16. September 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Schuldsprüche wegen mehrfacher Übertretung des BetmG (SR 812.121), Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Gehilfenschaft zum versuchten Betrug, des Freispruchs wegen Geldwäscherei und der Einstellung hinsichtlich der mehrfachen Übertretung des BetmG (Anklagevorwürfe bezüglich Zeitraum von Januar 2017 bis 16. September 2018) und der mehrfachen Tätlichkeiten. Es sprach A.A._______