1. Mit Verfügung vom 12. September 2025 wies das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, die Beschwerde von A.________ gegen die Einstellungsverfügung des Statthalteramts Bezirk Meilen vom 5. Oktober 2023 ab, soweit es darauf eintrat. Eine dagegen von A.________ erhobene Beschwerde überwies das Obergericht am 30. September 2025 an das Bundesgericht.