Das Bezirksgericht führt aus, den grössten Teil seines Lebens habe er in seinem Herkunftsland verbracht, wo ausserdem seine Familie wohne, er seine Ausbildung absolviert und mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt habe. Er halte sich erst seit 2011 in der Schweiz auf und habe sich nicht nennenswert sozial verwurzelt. Mit seiner chinesischen Lebenspartnerin führe er seit ca. drei Jahren eine Beziehung. Immerhin stehe er seit seiner Ankunft in der Schweiz finanziell auf eigenen Füssen, spreche fliessend Deutsch und sei durch seine Arbeitsstelle in den Arbeitsmarkt integriert.