Urteile 6B_640/2024 vom 2. Dezember 2024 E. 2.3.6; 6B_549/2024 vom 26. November 2024 E. 3.5.2; 6B_717/2024 vom 12. November 2024 E. 1.3.7; je mit Hinweisen). 5.2. Die Vorinstanz hält fest, die obligatorische Landesverweisung stelle für den Beschwerdeführer keine besondere persönliche Härte dar. Zwar treffe sie seine Freundin möglicherweise hart, zumal sie Chinesin sei und nicht gesagt werden könne, ob sie andernorts, beispielsweise im Herkunftsland des Beschwerdeführers (Niederlande), ohne Weiteres eine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung erhalten würde. Dies sei jedoch kein gewichtiges Argument für ein Absehen von einer Landesverweisung.