Er habe mindestens einmal dem Hinweis, dass es sich bei der von ihm benutzten Software "Download Station" um eine Peer-to-Peer Filesharing-Anwendung handle, zustimmen müssen. Zudem seien ihm in der Standardansicht permanent zahlreiche lnformationen bezüglich eines Uploads beziehungsweise eines Teilungsprozesses angezeigt worden, die er nicht habe übersehen können. Dem mit Computer arbeitenden, englischsprechenden Beschwerdeführer habe selbst mit durchschnittlichen lnformatikkenntnissen bewusst sein müssen, dass insbesondere "Upload" Verbreiten bedeute.