Auf Berufung von A.________ hin stellte das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 13. März 2023 die Rechtskraft des erstinstanzlichen Schuldspruchs wegen mehrfacher Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 5 (Satz 1 und 2) StGB fest. Im Übrigen bestätigte es in der Sache den Schuldspruch wegen mehrfacher Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 4 (Satz 1 und 2) StGB (Dispositiv-Ziff. 1) und die bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten (Dispositiv-Ziff. 2 und 3). Ebenso ordnete es ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot im Sinne von Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 (Dispositiv-Ziff. 4) sowie eine Landesverweisung im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit.