B. Mit Urteil vom 16. Dezember 2021 sprach das Bezirksgericht Horgen A.________ der mehrfachen Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 4 (Satz 1 und 2) und Abs. 5 (Satz 1 und 2) StGB schuldig und verurteilte ihn zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Es ordnete ein Tätigkeitsverbot im Sinne von Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB an und untersagte ihm lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Zudem verwies es ihn im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB für fünf Jahre des Landes. Auf Berufung von A._