1. Rechtsanwalt Stephan Stulz reichte am 2. Oktober 2025 im Namen von A.________ Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich, Zwangsmassnahmengericht, vom 1. September 2025 betreffend Entsiegelung ein und stellte zugleich ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.