C. A.________ erhebt Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegen das Urteil des Obergerichts vom 5. Mai 2023 und beantragt, das angefochtene Urteil sei mit Ausnahme der Ziffern 3, 6 und 7 aufzuheben und er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Das Bundesgericht hat die Vorakten, aber keine Vernehmlassungen eingeholt. Mit Mitteilung vom 6. Dezember 2024 wurden die Parteien darüber orientiert, dass die Beschwerde in Umsetzung einer Entscheidung der Verwaltungskommission des Bundesgerichts, die sich auf Art. 12 Abs. 1 lit. c des Reglements für das Bundesgericht vom 20. November 2006 (BGerR;