2.7 AKS, Dossier 10) wird der Beschuldigte freigesprochen. 4. Der Beschuldigte wird zu 7 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je Fr. 60.-- sowie einer Busse von Fr. 1'000.-- verurteilt, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Ersatzfreiheitsstrafe für die Busse beträgt 10 Tage. 5. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe wird bedingt aufgeschoben; die Probezeit beträgt 3 Jahre. 6. Die Zivilklage der Privatklägerin 1 wird abgewiesen. 7. Die Zivilklage des Privatklägers 2 wird abgewiesen.