__ Berufung und die Privatklägerin 3 D.________ Anschlussberufung an das Obergericht des Kantons Schaffhausen, welches mit Urteil vom 5. Mai 2023 wie folgt entschied: "1. Die Berufung des Beschuldigten wird teilweise gutgeheissen und die Anschlussberufung der Privatklägerin 3 wird teilweise gutgeheissen. 2. Der Beschuldigte ist schuldig der mehrfachen falschen Anschuldigung, der mehrfachen Verleumdung, der mehrfachen üblen Nachrede, der Drohung, der mehrfachen Beschimpfung und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. 3. Vom Vorwurf der üblen Nachrede (Ziff. 2.3 AKS, Dossier 6) und der Beschimpfung (Ziff. 2.7 AKS, Dossier 10) wird der Beschuldigte freigesprochen.