Die Ersatzfreiheitsstrafe für die Busse beträgt 10 Tage. 4. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der nunmehr ausgefällten Geldstrafe wird bedingt aufgeschoben, die Probezeit beträgt 3 Jahre. 5. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Schaffhausen vom 23. Januar 2017 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu Fr. 30.- wird widerrufen. 6. Die Zivilklage der Privatklägerin 1 [B.________] wird abgewiesen. 7. Die Zivilklage des Privatklägers 2 [C.________] wird abgewiesen. -..]" B.b. Dagegen erhoben A.________ Berufung und die Privatklägerin 3 D._____