B. B.a. Am 30. September 2021 fällte das Kantonsgericht Schaffhausen das folgende Urteil: "1. Der Beschuldigte ist schuldig der mehrfachen falschen Anschuldigung, der mehrfachen Verleumdung, der mehrfachen üblen Nachrede, der Drohung, der mehrfachen Beschimpfung und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. 2. Vom Vorwurf der üblen Nachrede (Dossier 6) und der Beschimpfung (Dossier 10) wird der Beschuldigte freigesprochen. 3. Der Beschuldigte wird zu 7 Monaten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu Fr. 60.- sowie einer Busse von Fr. 1'000.- (zahlbar innert 60 Tagen ab Rechnungsstellung) verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe für die Busse beträgt 10 Tage.