A. Mit Anklageschrift vom 9. März 2021 erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen Anklage gegen A.________ wegen mehrfacher falscher Anschuldigung, mehrfacher Verleumdung, mehrfacher übler Nachrede, Drohung, mehrfacher Beschimpfung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Sie wirft A.________ diverse Äusserungen vor, die - soweit erkennbar - in Zusammenhang mit einem Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (KESB) stehen, in dem das Besuchsrecht von A.________ hinsichtlich seiner Töchter E.________ und F.________ mit Präsidialverfügung der KESB vom 8. Juni 2017 sistiert wurde.