1. Mit Verfügung vom 13. Januar 2026 wies das Obergericht des Kantons Aargau die Beweisanträge von A.________ sowie ihr Gesuch um Sistierung des Strafverfahrens und ihr Gesuch um erneute Erstreckung der Frist zur Einreichung einer vorgängigen Berufungsbegründung ab. Mit Eingabe vom 24. Januar 2026 führt A.________ Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. Sie macht geltend, die wiederholte einstweilige Abweisung ihrer Beweisanträge stelle eine Rechtsverweigerung dar. Zudem beantragt sie die Sistierung der anberaumten Berufungsverhandlung.