4. Diese Verfügung wird den Parteien, der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis und dem Bezirksgericht Dietikon, Zwangsmassnahmengericht, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 22. März 2024 Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Einzelrichter: Kölz Der Gerichtsschreiber: Schurtenberger