2. Mit Eingabe vom 14. September 2022 erhoben A.________, B.________ und C.________ Beschwerde gegen diese Verfügung mit dem Antrag, sie aufzuheben und ihnen Parteistellung einzuräumen. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 wies das Bundesgericht die prozessualen Anträge der Beschwerdeführer ab. 3. Mit Schreiben vom 31. Januar 2024 zogen die Beschwerdeführer ihre Beschwerde zurück. Damit ist das Verfahren vom Instruktionsrichter als Einzelrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben.