Gegenstand Strafverfahren; Entsiegelung, Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Dietikon, Zwangsmassnahmengericht, vom 11. August 2022 (GT220007-M/Z10). Erwägungen: 1. Bei einer Hausdurchsuchung vom 27. April 2022 wurden verschiedene Datenträger und Unterlagen sichergestellt und offenbar gesiegelt. Im anschliessenden Entsiegelungsverfahren liess das Bezirksgericht Dietikon, Zwangsmassnahmengericht, mit Verfügung vom 11. August 2022 die Rechtsanwälte der F.________ AG, namentlich Rechtsanwältin C.________ und die Rechtsanwälte A.________ und B.________ sowie Rechtsanwalt H.________, nicht als Parteien zum Verfahren zu.