(Designkonzepte, "Abrufe" sowie "Zeitplan Mobilfunkstandort MAEK [Mägenwil]"). Die eingereichten Unterlagen hätten jedoch nach wie vor nicht aufgezeigt, dass der Beschwerdeführer für mindestens 20 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgegangen wäre, weshalb ihm das Amt für Strafvollzug erneut Frist angesetzt habe, um sämtliche Kontoauszüge der letzten sechs Monate und die Anhänge 1-8 der Rahmenvereinbarung einzureichen. Auf diese Aufforderung habe der Beschwerdeführer nicht mehr reagiert, woraufhin das Amt für Strafvollzug am 9. Juni 2022 die Abweisung des Gesuchs verfügte.