Das Amt für Strafvollzug habe dem Beschwerdeführer am 3. Februar 2022 in Aussicht gestellt, sein Gesuch abzuweisen und ihm die Möglichkeit eingeräumt, sich innert Frist dazu zu äussern. Mit Eingaben vom 23. bzw. 24. Februar 2022 habe dieser weitere Dokumente eingereicht, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Seiten "1/1-9/9") ohne die Anhänge 1-8, zwei selbst erstellte Übersichten (mit Angabe von Aufträgen, Rechnungs- und Referenznummern sowie einer Vergütung), diverse Rechnungen an die Swisscom, zwei Mietverträge zwischen der Swisscom und einem jeweiligen Vermieter, weitere Dokumente mit dem Titel "Akquisitionsauftrag", eine weitere Übersicht mit Aufträgen und diverse andere Dokumente