Dokumente mit dem Titel "Akquisitionsauftrag" vorgelegt. Weiter habe er eine selbst erstellte Übersicht eingereicht, welche diverse "Akquisitionsaufträge", an die Swisscom gestellte Rechnungen und entsprechende Vergütungen aufgeführt habe. In der Folge habe die Vollzugsstelle Electronic Monitoring dem Amt für Strafvollzug im Dezember 2021 die Ablehnung des Gesuchs um Bewilligung der elektronischen Überwachung empfohlen. Das Amt für Strafvollzug habe dem Beschwerdeführer am 3. Februar 2022 in Aussicht gestellt, sein Gesuch abzuweisen und ihm die Möglichkeit eingeräumt, sich innert Frist dazu zu äussern.