Am 14. September 2021 sei er von der Vollzugsstelle Electronic Monitoring aufgefordert worden, weitere Unterlagen einzureichen (Bestätigung der Ausgleichskasse, Prämienblatt Krankenkasse, vollständige Rahmenvereinbarung, letzte Steuerunterlagen, aktueller Betreibungsregisterauszug, Verfügung von Alimentenzahlungen, aktuelle Buchhaltungsauszüge ab dem 10. Februar 2021 und Aufträge der Jahre 2021 und 2022). Stattdessen habe der Beschwerdeführer (erneut) den Handelsregisterauszug der Gesellschaft, die erste und letzte Seite der Rahmenvereinbarung mit der Swisscom, zwei Seiten einer Vertragsversion, ein weiteres (unbenanntes) Dokument mit handschriftlichen Bemerkungen und sechs weitere