Dabei habe ihm das Amt für Strafvollzug in Aussicht gestellt, das Gesuch abzuweisen, sollte er der Vorladung erneut keine Folge leisten. Am 14. September 2021 sei er von der Vollzugsstelle Electronic Monitoring aufgefordert worden, weitere Unterlagen einzureichen (Bestätigung der Ausgleichskasse, Prämienblatt Krankenkasse, vollständige Rahmenvereinbarung, letzte Steuerunterlagen, aktueller Betreibungsregisterauszug, Verfügung von Alimentenzahlungen, aktuelle Buchhaltungsauszüge ab dem 10. Februar 2021 und Aufträge der Jahre 2021 und 2022).