Dem Amt für Strafvollzug habe er zunächst nur die erste und letzte Seite einer Rahmenvereinbarung mit der Swisscom offengelegt. Zudem habe er einen Auszug aus der Gründungsurkunde und den Handelsregisterauszug seiner Gesellschaft eingereicht sowie eine Visitenkarte, ein Begleitschreiben (inkl. Revisorenbericht) einer Immobiliengesellschaft, die erste Seite eines Kaufvertrags über ein Grundstück, diverse Dokumente mit dem Titel "Akquisitionsauftrag" und eine Rechnung an die Swisscom. Mit Schreiben vom 7. Juli 2021 habe das Amt für Strafvollzug den Beschwerdeführer zu einer Vorbesprechung des Vollzugs auf den 21. Juli 2021 vorgeladen.