In seinem vollzugsrechtlichen Gesuch vom 18. Mai 2021 habe der Beschwerdeführer sinngemäss geltend gemacht, dass er als externer Akquisiteur für die Swisscom tätig sei und dafür eine Gesellschaft gegründet habe. Dem Amt für Strafvollzug habe er zunächst nur die erste und letzte Seite einer Rahmenvereinbarung mit der Swisscom offengelegt.