Mit Verfügung vom 9. Juni 2022 wies das Amt für Strafvollzug das Gesuch des Verurteilten um Bewilligung des Strafvollzuges im Rahmen eines Electronic Monitoring ab. Die von diesem dagegen erhobenen Beschwerden wiesen am 2. September 2022 die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern bzw. mit Beschluss vom 17. Februar 2023 das Obergericht des Kantons Bern, 1. Strafkammer, je ab.