A. A.a. A.________ wurde mit Urteil vom 6. Mai 2020 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises und einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zu einer Busse von Fr. 400.-- verurteilt. Als Zusatzstrafe verurteilte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau A.________ am 26. Mai 2021 wegen Entwendens eines Personenwagens zum Gebrauch, Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung und unanständigen Benehmens zu einer Freiheitsstrafe von 45 Tagen und einer Busse von Fr. 100.--. Die Strafurteile erwuchsen in Rechtskraft.