2. Gegen den Beschluss des Kantonsgerichts vom 13. Dezember 2023 führt A.________ mit Eingabe vom 19. Dezember 2023, ergänzt am 3. und 9. Januar 2024, Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Sinngemäss beantragt er seine Haftentlassung. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen.