1. Mit Urteil vom 20. November 2023 sprach das Strafgericht des Kantons Schwyz den sich seit dem 11. August 2022 in Untersuchungshaft befindlichen A.______ der sexuellen Handlung mit einem Kind (Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB), der sexuellen Nötigung (Art. 189 Abs.1 StGB) sowie der Pornografie (Art. 197 Abs. 4 Satz 1 StGB) schuldig. Es verurteilte ihn hierfür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (unter Einbezug eines Strafrests von 153 Tagen und unter Anrechnung von 471 Tagen Haft) sowie einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.--. Zusätzlich wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, eine 15-jahrige Landesverweisung und eine Verwahrung im Sinne von Art.